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Die Kanzlei für Kapitalanleger

DG-Fonds

Anleger machen mobil gegen DZ Bank und Volks- und Raiffeisenbanken

Wer meint, von seiner Hausbank, der Raiffeisen- oder Volksbank, gut beraten worden zu sein, ist mittlerweile eines besseren belehrt worden. Viele Volks- und Raiffeisenbankenkunden vertrauten ihrem Kreditinstitut und investierten in das „hauseigene“ Produkt der DG-Bank-Gruppe, die DG Immobilien-Anlage, um für das Alter ergänzend vorzusorgen. In den Prospekten wurde damit geworben, dass es sich um eine sichere und wertbeständige Investition in Immobilien handeln sollte. Den Anlegern wurden zudem – neben Ausschüttungen - steuerliche Vorteile versprochen.

Wie sicher und wertbeständig die Kapitalanlage ist, belegt allein die Tatsache, dass mindestens zehn Fonds (17, 24, 26, 27, 30, 31, 32, 34, 35, 36, 37, 39) insolvenzgefährdet sind und sich für die Anleger das Totalverlustrisiko bereits realisiert hat. Den Investoren wurde dabei allzu oft nicht deutlich gemacht, dass es sich um eine unternehmerische Beteiligung mit den damit verbundenen Risiken handelt. Mehr noch: Beim DG-Fonds Nr. 37 droht sogar eine Nachschusspflicht, so dass zu befürchten ist, dass die Anleger nochmals mit einer erheblichen Summe zur Kasse gebeten werden.

Bei anderen Fonds, die in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft aufgelegt worden sind, droht bei Insolvenz zudem die Rückforderung der Ausschüttungen. Vor allem bei den früheren Fonds (z.B. 24, 27) können daher auf die Anleger erhebliche Rückzahlungsverpflichtungen zukommen.

Die DG Anlage Gesellschaft mbH selbst bekundet immer wieder, dass sie die Fonds am Leben halten will. Da die DG Anlage Gesellschaft mbH bzw. die DZ Bank AG nach wie vor Geschäftsbesorgungs- bzw. Treuhandgebühren kassieren, ist die Motivation auch allzu verständlich. Auch mit den Sanierungskonzepten der BAG werden die Anleger erneut an der Nase herumgeführt, als ihnen suggeriert wird, dass die BAG zu erheblichen Zugeständnissen bereit sei. Schlussendlich profitieren von den präsentierten Sanierungslösungen bisher nur die Initiatoren und die Gläubigerbanken. Die Anleger werden nach wie vor leer ausgehen.

Nach den Prüfungen von hrp sind die Fondsprospekte bewusst auf Täuschung und Irreführung der Anleger angelegt. Die katastrophale wirtschaftliche Entwicklung der Fonds ist dabei auch keineswegs, wie es den Anlegern regelmäßig verkauft wird, Folge einer negativen Marktentwicklung. Nach den Feststellungen des Sachverständigen Dipl.-Volkswirt Werner Ehrath sind sämtliche o.g. Fonds von Anbeginn an wirtschaftlich nicht tragfähig gewesen. Dies hängt nicht zuletzt mit den extrem hohen weichen Kosten zusammen. Die Prospekte verschweigen zudem wesentliche personelle und wirtschaftliche Verflechtungen, die letztendlich zu einer Übervorteilung der Fondsgesellschaft und damit schlussendlich zulasten der Anleger gehen. 

Von hrp konnten für sämtliche betroffene Fonds wesentliche Prospektfehler nachgewiesen werden, die u.E. zu einer Schadensersatzhaftung aus Prospekthaftung im weiteren Sinne u.a. führen. Vergleichen Sie bitte auch dazu weiterführende Informationen in unserem Spezial-Newsletter.

Auch FINANZtest hat das Thema in seiner Ausgabe unter dem Titel "Verlust einer Renditeperle" aufgegriffen.

Wir konnten bereits für einzelne Mandanten sehr akzeptable Vergleichsangebote aushandeln, die in der Spitze bereits bei 65% der Nominalbeteiligungssumme lagen. Hierbei handelt es sich zudem noch um einen Vergleich, der Wirkung ausschließlich zwischen den Parteien, also der Volks- und Raiffeisenbank und unseren Mandanten, entfaltet, so dass der weitere Restschaden von den weiteren Verantwortlichen eingefordert werden kann. Uns liegen des Weiteren Angebote in Höhe von 50% vor, die allerdings noch einen Gesamtverzicht beinhalten. Teilweise werden dabei auch die Anwaltskosten mit übernommen. Nach unserem Eindruck ist derzeit reichlich Bewegung in der Sache. Wir verweisen ergänzend auch auf unsere Pressemeldungen vom 28.05.2008, 15.07.2009 , 22.09.2009, 12.11.2009 , 20.11.2009 sowie vom 08.03.2010

Aus der nachfolgenden tabellarischen Übersicht können Sie die Urteile entnehmen, die bislang in positiver Hinsicht ergangen sind. Die fett markierten Urteile sind von hrp erstritten worden.

Gericht Prozessgegner Datum Aktenzeichen DG-Fonds
OLG Frankfurt a.M. DZ Bank AG; DG Anlagegesellschaft mbH Urteil vom 13.05.2009 28 U 64/07 DG 34
OLG Frankfurt a.M. DZ Bank AG; DG Anlagegesellschaft mbH Urteil vom 27.05.2009 23 U 163/07 DG 35
OLG Stuttgart
Leutkircher Bank eG
Urteil vom 15.07.2009 9 U164/07 DG 35
LG Koblenz Volksbank Montabaur- Hoehr-Grenzhausen eG Urteil vom 03.09.2009 3 O 493/08 DG 30
LG Mannheim
VR-Bank Rhein- Neckar eG Urteil vom 10.09.2009 9 O 407/08   DG 30
OLG Stuttgart Volksbank Urteil vom 12.08.2009 9 U 21/09 DG 34
LG Frankfurt a.M.
DZ Bank AG
Urteil vom 02.10.2009 2-20 O 371-08   DG 36
LG Frankfurt a.M.
DZ Bank AG
Urteil vom 02.10.2009 2-20 O 370/08   DG 36
LG Stuttgart
Südwestbank AG
Urteil vom 29.10.2009 25 O 513/08   DG 36
LG Hamburg Sparda-Bank Hamburg eG Urteil vom 05.11.2009 309 O 320/08   DG 36
LG Ellwangen Volksbank Schwäbisch Gmünd eG Urteil vom 15.12.2009 3 O 441/08   DG 30
OLG Frankfurt DZ Bank AG Urteil vom 10.02.2010 23 U 42/09 DG 34
LG Hechingen    Volksbank Balingen eG   Urteil vom 18.02.2010 1 O 333/08 DG 30
OLG Stuttgart   Volksbank Hohenlohe eG   Urteil vom 24.02.2010 9 U 58/09   DG 34
LG Stuttgart   Volksbank Esslingen eG   Urteil vom 15.04.2010 25 O 549/08 DG 30
LG Konstanz Volksbank eG Konstanz

Urteil vom 15.04.2010

3 O 57/09 D DG 34
LG Ravensburg Volksbank eG

Urteil vom 12.05.2010

6 O 504/09 DG 31
OLG Celle Volksbank Peine eG

Urteil vom 09.06.2010

3 U 167/09 DG 30, 36, 39, 40
LG Koblenz DZ Bank AG

Urteil vom 10.06.2010

3 O 368/09 DG 31
LG Koblenz Volksbank Montabaur-Höhr-Grenzhausen eG

Urteil vom 24.06.2010

3 O 473/09 DG 26
LG Heilbronn Volksbank Möckmühl-Neuenstadt eG

Urteil vom 24.06.2010

6 O 451/09 DG 26
LG Frankfurt a.M. Bad Waldseer Bank eG/
DZ Bank AG

Urteil vom 20.07.2010

2-21 O 258/09 DG 35
OLG Stuttgart Südwestbank AG

Urteil vom 28.07.2010

9U 182/09 DG 36

Wir bieten unsere Unterstützung an und führen gerne für die Betroffenen eine schriftliche oder telefonische Erstberatung über die rechtlichen Möglichkeiten durch. Bei Anfragen können Sie gerne unser Kontaktformular verwenden oder eine e-Mail an petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de senden. Wir bieten eine Erstbewertung pauschal zu einem Betrag in Höhe von 250,00 € inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer an.

Weitergehende Handlungsempfehlungen senden wir Ihnen gerne kostenfrei zu. Hierzu genügt eine kurze E-Mail an petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de unter dem Stichwort "Handlungsempfehlungen DG-Fonds".

 



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