Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft | Rechtsanwälte

Die Kanzlei für Kapitalanleger

Göttinger Gruppe

Am 25.03.2008 ab 9.00 Uhr fand die erste Gläubigerversammlung der insolventen Securenta AG statt. Im Rahmen dieser Gläubigerversammlung berichtete der Insolvenzverwalter, der Steuerberater Peter Knöpfel aus Hamburg, über den Stand des Insolvenzverfahrens. Die Aussichten für die Anleger sind mehr als düster. Von den rund 900 Millionen Euro, die Anleger über die Jahre in das Unternehmen zur Altersvorsorge eingezahlt haben, sind nach bisherigem Kenntnisstand nur noch 1 Million Euro vorhanden. Weiteres Geld könne nach Ansicht von Herrn Knöpfel noch durch den Verkauf der Immobilien erzielt werden, insgesamt sei jedoch mit einer höheren Quote als 2 bis 3 % der eingelegten Beträge nicht zu rechnen. Die Gläubigerversammlung ist abgebrochen worden und wird voraussichtlich Ende Mai 2008 fortgesetzt werden.

Aber damit nicht genug: Es kann für die Anleger noch schlimmer kommen. Es steht nach wie vor zu befürchten, dass der Insolvenzverwalter die Anleger zur Einhaltung ihrer Ratenzahlungen heranzieht und etwaige Entnahmen zurückfordert. Nach dem Konzept der Göttinger Gruppe wurden jährliche Ausschüttungen in Höhe von 10% der Beteiligungssumme ausgezahlt. Hierbei handelte es sich um gewinnunabhängige Entnahmen, die der Insolvenzverwalter mangels erwirtschafteter Gewinne zurückfordern könnte.

Vor diesem Hintergrund halten wir es für sinnvoll und empfehlenswert, berechtigte Schadensersatzansprüche in jedem Fall anzumelden, da nur auf diese Art und Weise deren Verjährung gehemmt werden kann. Diese Schadensersatzansprüche könnten den etwaigen Forderungen des Insolvenzverwalters entgegengehalten werden. Wir übernehmen dieses gerne im Rahmen der Mandatsbearbeitung.

Zudem bieten wir den Geschädigten der Göttinger Gruppe an, die Ansprüche gegenüber dem Vermittler und Berater zu prüfen. Für diese Erstbewertung veranschlagen wir einen Pauschalbetrag in Höhe von 250,00 € inkl. MwSt. Bitte reichen Sie dafür folgende Unterlagen herein:

  • Kopie des Zeichnungsscheins
  • Angaben zum Vermittler
  • Wiedergabe des Beratungs-/Vermittlungsgesprächs

Zur Schilderung des Sachverhalts können Sie einen entsprechenden Fragebogen unserer Kanzlei herunterladen und ausfüllen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an den zuständigen Ansprechpartner, Herrn Rechtsanwalt Marc Mumm, gerne auch per E-Mail unter folgender e-Mail-Adresse: marc.mumm@hahn-rechtsanwaelte.de.

Weiterführende Berichte zur Göttinger Gruppe finden Sie auch auf der Homepage des ZDF unter folgenden Links:

http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/12/0,3672,7184524,00.html?dr=1

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/458832



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