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Tier 1-Anleihen / Hybridanleihen - Was ich als Anleger wissen sollte!

Tier 1 Anleihen oder auch Hybridanleihen genannt, sind insbesondere von Banken zur Beschaffung von Eigenkapital emittiert worden (z.B. DZ Bank Perpetual Funding Issuer (Jersey) Limited [WKN A0GWWW], DZ BANK Capital Funding Trust II [WKN A0DCXA], DZ BANK Capital Funding Trust III [WKN A0DZTE], Commerzbank Capital Funding Trust III [WKN CK 4578]). Fast alle deutschen Banken haben auf diese Form der Eigenkapitalbeschaffung zurückgegriffen, denn sie benötigen Eigenkapital zur Unterlegung ihrer Geschäftsrisiken (z.B. Kreditvergabe). Während sich die hochkomplexen Papiere ursprünglich vorrangig an institutionelle Anleger richteten, sind die Banken zunehmend auch dazu übergangen, solche Schuldverschreibungen Privatanlegern anzubieten.

 

Im Zuge der Finanzkrise dürfte nun auch für die Eigenkapitalgeber einiges an Einschnitten und ggf. Verlusten auf diese zukommen. Denn wenn Banken, wie etwa die Dresdner Bank AG Verluste in Höhe mehrerer Milliarden im Jahr 2008 erwirtschaftet hat oder einzelne Banken sogar staatliche Hilfe in Anspruch nehmen, ist es an sich die betriebswirtschaftlich notwendige Konsequenz, dass die Zinszahlungen eingestellt werden. Nach den Emissionsbedingungen ist die Einstellung der Kuponzahlung bei Bilanzverlusten ohnehin gestattet. Dass einige Banken bislang trotz entsprechender Bilanzverluste dennoch die Zinsen bedient haben bzw. bedienen wollen, ist wohl nur damit zu begründen, dass die Banken eine massive Vertrauenskrise der Investoren befürchten, die letztlich zum Erliegen des Marktes führen würde. Dennoch haben erste Kreditinstitute wie beispielsweise die Depfa Bank die zum 21.03.2009 fällige Kuponzahlung der Depfa-Anleihe Funding IV (WKN A0LPRW) gestrichen. Aus der Presse zu entnehmen ist des Weiteren, dass auch bei anderen Banken wie der Commerzbank, EuroHypo, Bayern LB, LBBW und HSH Nordbank die Einstellung der Kuponzahlungen wahrscheinlich ist.    

 

Fraglich ist auch, ob die Banken die Anleihen tatsächlich zum erstmöglichen Termin kündigen und damit eine Rückzahlung des Kapitals an die Anleger erfolgt. Denn die Rückzahlung der Anleihen ist regelmäßig davon abhängig, dass tatsächlich auch Gewinne erwirtschaftet werden. Wer als Anleger dringend Liquidität benötigt und seine Papiere zu Geld machen will, muss diese wohl oder übel über die Börse verkaufen und wird dabei u.U. erhebliche Verluste in Kauf nehmen müssen. So ist z. B. die Hybridanleihe Depfa Funding IV (WKN A0LPRW) ab Oktober 2008 nachezu ins bodenlose gestützt und liegt derzeit bei einem Kurs von 10,5% (Stand 08.12.2009). Die Tier 1 Anleihe der DZ BANK Perpetual Funding Issuer (Jersey) Limited liegt derzeit bei einem Kurs von 40% (Stand 19.08.2009). Dabei kann die Anleihe – wie generell bei Tier 1 Anleihen - nur seitens der Emittentin und das frühestens am 4. September 2013 gekündigt werden. Kaum ein Anleger durchschaut, welche Eigenarten und Risiken sich tatsächlich hinter diesen relativ neuen Finanzmarktinstrumenten verbergen. Wer bereits investiert ist, sollte prüfen, ob und inwieweit die Tier 1-Anleihe tatsächlich zu dem eigenen Anlegerprofil und der gewünschten Anlageausrichtung passt.

 

Was sind Tier 1 Anleihen / Hybridanleihen?

 

Tier 1 Anleihen sind nachrangige Bankanleihen, die von Kreditinstituten gegeben und die dem Eigenkapital zugerechnet werden. Es handelt sich um nachrangige Schuldverschreibungen, die allen anderen Verbindlichkeiten der emittierenden Bank nachgeordnet sind. Wird die Bank also z.B. zahlungsunfähig, erhalten zunächst die anderen Gläubiger ihr Geld. Mit der Ausgabe nachrangiger Anleihen können die Banken Eigenkapital - aufgeteilt nach Kernkapital (Tier 1) und Ergänzungskapital (Tier 2) - bilden. Tier 1 bzw. Tier 2 kommt aus dem Englischen („tier“: Rang, Stufe) steht dort für Kern- bzw. Ergänzungskapital.  

 

Keine Kündigungsmöglichkeit durch den Anleger

 

Damit das eingesammelte Kapital als Eigenkapital qualifiziert werden kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt bzw. festgelegt werden. So dürfen derartige Anleihen durch den Anleger selbst nicht kündbar sein. Sie laufen unendlich oder zumeist über einen relativ langen Zeitraum (bei dem DZ Bank Capital Funding Trust II z.B. bis zum 22.11.2034); sie sind grundsätzlich nur einseitig auf Seiten der Emittentin kündbar. Wer gleichwohl die Anlage wieder zu Geld machen will, ist darauf angewiesen, die Anlage über die Börse zu verkaufen.

 

Kursrisiko bei Verkauf über die Börse

 

Bei einem  Verkauf über die Börse trifft den Anleger allerdings das ganz normale Kursrisiko. Wer also beispielsweise die oben genannte Hybridanlage der Commerzbank mit der Bezeichnung „Comerzbank vario zins plus Hybridanleihe“ (WKN: CK 4578) verkaufen will, realisiert dabei derzeit einen Verlust von über 60%. Die Anleihe dümpelt zurzeit bei 39,6 % (Stand 07.12.2009). Nicht viel besser sieht es beispielsweise bei der Anleihe DZ BANK Perpetual Funding Issuer (Jersey) Limited aus, die derzeit bei einem Kurs von 60 % (Stand: 08.12.2009) liegt. Das Kursrisiko bei einem vorzeitigen Verkauf trifft also den Investor.

 

 

Kündigungsoption durch Emmittentin     

 

In den Emissionsbedingungen ist festgelegt, zu welchem Termin die Emittentin die Schuldverschreibung erstmalig kündigen kann. So kann z. B. die Tier 1-Anleihe der DZ Bank Perpetual Funding Issuer (Jersey) Limited seitens der Emittenten erstmalig zum 4. September 2013 gekündigt werden. Eine Verpflichtung dazu besteht indes nicht, sondern steht im Ermessen der Emittentin. In der Vergangenheit haben die Emittenten die erstmalige Kündigungsmöglichkeit schon aus Reputationsgründen häufig wahrgenommen. Dies wird für die Zukunft aber in der Pauschalität nicht mehr gelten können. Denn die Rückzahlung der Anteile setzt u.a. voraus, dass die Gesellschaft über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, um den Rückzahlungsbetrag bedienen zu können. Zudem wird die Rückzahlung in der Regel von bestimmten weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht (z. B. aufsichtsrechtliche Tests). Wer als Investor auf sein Geld zum ersten Rückzahlungstermin angewiesen ist, dem bleibt nur die Möglichkeit, die Anteile mit unter Umständen erheblichen Einbußen über den Markt zu verkaufen.

              

Ausfall der Kuponzahlung

 

Die Hybridanleihen sind vor allem damit beworben worden, dass sich hiermit eine höhere Rendite als beispielsweise mit herkömmlichen Festgeldanleihen erzielen lässt. Die Verzinsung ist dabei zum Teil fest, teilweise variabel geregelt. Die variable Verzinsung ist oftmals an den 3-Monats-Euribor gekoppelt und sieht eine zusätzliche Zinsmarge für den Anleger vor (z.B. in Höhe von 1,6).  

 

Auch die einzelnen Zins- bzw. Couponzahlungen sind keineswegs gesichert, sondern hängen davon ab, ob die Bank z.B. einen entsprechenden Bilanzgewinn ausweist. Ist die Kuponzahlung für einen bestimmten Fälligkeitstermin gestrichen worden, erfolgt nach den Anleihebedingungen regelmäßig keine Nachzahlung ausgefallener Couponzahlungen.  

 

Emittentenrisiko

 

Auch wenn bei den meisten Anleihen eine 100%ige Rückzahlung des Kapitals zum Kündigungszeitpunkt (siehe aber Risiko, dass Kündigung ausgeübt wird) vorgesehen ist, trifft gerade die Nachranggläubiger das sogenannte Emittentenrisiko. Sollte eine Bank Pleite gehen, werden alle anderen Gläubiger bis auf die Aktionäre vorrrangig bedient. Dies folgt schlussendlich aus dem Eigenkapitalcharakter der Anleihe. Wenn der Eintritt des Risikos auch sehr unwahrscheinlich ist, hat doch die Insolvenz von Lehman Brothers gezeigt, dass grundsätzlich auch eine Bankeninsolvenz denkbar ist. Es kann daher im „worst-case“ dazu kommen, dass Anleger bei einer Pleite der Bank oder der Tochtergesellschaft mit dem eingezahlten Kapital ausfallen. Die Einlagensicherungseinrichtungen greifen für diesen Fall nicht.

 

Nach unseren Erfahrungen ist kaum ein Anleger auf die Besonderheiten und die Risiken derartiger Schuldverschreibungen ausreichend hingewiesen worden. Wer sich schlecht beraten fühlt, sollte mögliche Schadensersatzansprüche rechtzeitig genug prüfen. Nach der bisher noch geltenden Regelung für Altfälle verjähren die Ansprüche in drei Jahren ab fehlerhafter Beratung bzw. Kauf der jeweiligen Anleihe.

 

Bitte richten Sie Ihre Anfragen an info@hahn-rechtsanwaelte.de.

 

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