An der von der HVB FondsFinance GmbH (HVBFF) initiierten Fondsgesellschaft haben sich über 11.000 Anleger mit einem Investitionsvolumen von über 260 Mio. USD beteiligt. Der Fonds selbst ist in den Jahren 2003 und 2004 aufgelegt bzw. platziert worden.
Die Life GmbH & Co. Erste KG investiert über einen US-Trust in us-amerikanische Zweitmarktpolicen. Der Fonds spekuliert darauf, dass die Versicherten wie prognostiziert sterben. Wie sich jedoch herausgestellt hat, leben die Versicherten wesentlich länger als zunächst angenommen. Es wurde bei der Kalkulation offenbar nicht berücksichtigt, dass sich die Lebenserwartung der Versicherten jährlich verlängert, in Deutschland etwa 0,4 Jahre p.a. Nach der aktualisierten Sterbetafeln, den sog. Valuation Basic Table 2008 (VBT 2008), hat sich die Lebenserwartung bei den meisten Personengruppen zwischen 5% und 10% verlängert. Dieses führt bei den Lebenserwartungsgutachten beispielsweise der 21st Services im Durchschnitt zu einer Erhöhung um rund 20%. Bei den Gesellschaften AVS und ISC lagen die Erhöhungen bei, je nach Personengruppe, im Durchschnitt zwischen 5% und 10%. Die Folge ist, dass die Versicherungssummen nicht fällig werden, gleichwohl hohe Versicherungsprämien zu zahlen sind. Bereits in einem Artikel der FAZ vom 22.04.2004 wird darüber berichtet, dass die „Wette auf die Kurzlebigkeit der Versicherten“ nicht aufgegangen sei und die Analyse der Marktdaten gezeigt habe, dass die tatsächliche Lebensdauer der Versicherten um rund 170% höher ausgefallen sei als geschätzt.
Prognostiziert waren Ausschüttungen bis zum 31.12.2009 in Höhe von 82,2 Mio. USD. Gezahlt wurden lediglich Ausschüttungen in Höhe von 36 Mio. USD.
Da die wirtschaftliche Entwicklung des Fonds ungewiss ist, sollten Anleger des Fonds Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Besteht ein Anspruich auf Schadensersatz kann der Anleger die geleistete Einlage abzüglich der gezahlten Ausschüttungen und zzgl. eines entgangenen Gewinns beanspruchen. Nach den von uns vorgenommenen Erstbewertungen können Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung und aus Prospekthaftung im weiteren Sinne bestehen.
Sofern Sie eine Erstbewertung Ihres Falles wünschen, senden Sie uns gerne formlos eine e-mail an petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de. Für die Erstbewertung berechnen wir ein Pauschalhonorar in Höhe von 250,00 € inkl. Auslagen und MwSt.