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Die Kanzlei für Kapitalanleger

Mediastream II

Auch bei dem Mediastream II drohen erhebliche Steuernachforderungen durch die Finanzverwaltung. Nach den Mitteilungen der Fondsverwaltung würde sich bei einer 100.000 Euro-Beteiligung eine Steuernachzahlung für die Fondslaufzeit bis einschließlich 2008 in Höhe von voraussichtlich 19.033,00 EUR (inkl. Zinsen) ergeben. 

 

Die Fondsgesellschaft hat sich auch im Übrigen als andere als prospektgemäß entwickelt. Die prognostizierten variablen Lizenzeinnahmen wurden nicht im Ansatz erzielt. Nach Auffassung von Hahn Rechtsanwälte sind die variablen Lizenzeinnahmen in der Höhe angesichts der hohen Vermarktungskosten nicht zu erwirtschaften gewesen. Die Schuldübernahme durch die Stadtsparkasse Köln sichert auch nur die fixen Lizenzeinnahmen und fixen Kaufpreise ab, Einnahmen, die zum größten Teil der Stadtsparkasse Köln – die das Darlehen ausgereicht hat - in der Form von Zins- und Tilgungsleistungen zugute kommen! Das wundert kaum, ist doch die Stadtsparkasse Köln neben der Sparkasse Düsseldorf an der Initiatorin, der Mediastream AG, beteilt. Die Anleger sind dagegen im Wesentlichen darauf angewiesen, dass die prognostizierten variablen Lizenzgebühren tatsächlich auch erwirtschaftet werden. 

 

Unter Einbeziehung des variablen Kaufpreises sollten sich laut Prospekt variable Lizenzgebühren in Höhe von immerhin 75.713.020 EUR ergeben. Tatsächlich sind die Kosten der Vermarktung jedoch so hoch, dass für die Fondsgesellschaft und damit schlussendlich für die Anleger unterm Strich kaum Erlöse generiert werden können. So belaufen sich die Vermarktungskosten für den Film „The Truth about Charlie“ allein auf 30,9 Mio. US-Dollar. Demgegenüber sind nur Gesamterlöse von 27,6 Mio. US-Dollar eingespielt worden (Stand jeweils Ende 2008). Die Fondsgesellschaft wird daher voraussichtlich keine variablen Lizenzgebühren einnehmen.

 

Bei dem Film „Big fat Liar“ belaufen sich die Gesamtkosten der Vermarktung allein auf 67,1 Mio. US-Dollar. Bei Gesamterlösen in Höhe von 88,9 Mio. US-Dollar verbleibt ein aktuelles Vermarktungsergebnis von 21,8 Mio. US-Dollar, an dem die Fondsgesellschaft zu 30 % mithin in Höhe von 6,54 Mio. US-Dollar beteiligt ist (Stand: Ende 2008). Die prognostizierten variablen Lizenzgebühren in Höhe von 63.731.134 EUR sind unseres Erachtens nicht zu erzielen gewesen.

 

Hrp vertritt bereits eine größere Anzahl von betroffenen Anlegern, für die Schadensersatzansprüche u.a. wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend gemacht werden.

 

Wenn auch Sie eine rechtliche Erstbewertung Ihres Falles wünschen, richten Sie gerne eine  e-mail an petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de oder verwenden unser Kontaktformular. Natürlich können Sie uns auch postalisch kontaktieren. Wir bieten eine Erstbewertung pauschal zu einem Betrag in Höhe von 250,00 EUR inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer an.   



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