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Die Kanzlei für Kapitalanleger

Mediastream III

Nach der Mitteilung der Fondsverwaltung dohen beim Mediastream III bei einer 100.000,00 Euro-Beteiligung Steuernachforderungen für die Fondslaufzeit bis einschließlich 2008 in Höhe von voraussichtlich 45.642,00 EUR (inkl. Zinsen). 

 

Die wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft bleibt zudem deutlich hinter den Prospektprognosen zurück. Wie bereits bereits bei dem Vorgängerfonds, dem Mediastream II, wurden insbesondere die prognostizierten variablen Lizenzeinnahmen bei Weitem nicht erreicht. Nach Auffassung von Hahn Rechtsanwälte sind die variablen Lizenzeinnahmen angesichts der hohen Vermarktungskosten deutlich zu optimistisch angesetzt worden. Die Schuldübernahme durch die Stadtsparkasse Köln sichert auch nur die fixen Lizenzeinnahmen und fixen Kaufpreise ab, Einnahmen, die zum größten Teil der Stadtsparkasse Köln – die das Darlehen ausgereicht hat - in der Form von Zins- und Tilgungsleistungen zugute kommen! Das wundert kaum, ist doch die Stadtsparkasse Köln neben der Sparkasse Düsseldorf an der Initiatorin, der Mediastream AG, beteilt. Die Anleger sind dagegen zum Großteil darauf angewiesen, dass die prognostizierten variablen Lizenzgebühren tatsächlich auch erwirtschaftet werden. 

 

Kumuliert sollten sich die variablen Lizenzgebühren bis 2008 auf 113.791 TEUR belaufen (Angaben im Geschäftsbericht 2008). Tatsächlich sind nach dem Geschäftsbericht 2008 variable Lizenzgebühren nur in Höhe von 45.966 TEUR verbucht worden. Dies entspricht einer Abweichung von 67.825 TEUR. Negativ ausgewirkt hat sich in diesem Zusammenhang auch das Wechselkursrisiko. Dem vorgenannten Geschäftsbericht zufolge hätten sich dadurch allein Mindereinnahmen um kumuliert ca. 13,8 Mio. EUR ergeben.

 

Hrp vertritt bereits eine größere Anzahl von betroffenen Anlegern, für die Schadensersatzansprüche u.a. wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend gemacht werden.

 

Wenn auch Sie eine rechtliche Erstbewertung Ihres Falles wünschen, richten Sie gerne eine  e-mail an petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de oder verwenden unser Kontaktformular. Natürlich können Sie uns auch postalisch kontaktieren. Wir bieten eine Erstbewertung pauschal zu einem Betrag in Höhe von 250,00 EUR inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer an.   



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