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Die Kanzlei für Kapitalanleger

Mediastream

Wie bei allen Medienfonds mit Schuldübernahmeverträgen drohen auch den Investoren der Medienfonds der Mediastream AG erhebliche Steuernachforderungen durch die Finanzverwaltung. Diese wertet die Schuldübernahmeverträge – in diesem Fall der Stadtsparkasse Köln - als abstraktes Schuldversprechen. Nähere Einzelheiten zu den betroffenen Mediastream-Fonds können Sie nachfolgend nachlesen (bitte anklicken):

 

·         Mediastream Zweite Film GmbH & Co. Productions KG

·         Mediastream Dritte Film GmbH & Co. Productions KG

 

 

Hrp vertritt bereits eine größere Anzahl von betroffenen Anlegern, für die Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend gemacht werden.

 

Wenn auch Sie eine rechtliche Erstbewertung Ihres Falles wünschen, richten Sie gerne eine  e-mail an petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de oder verwenden unser Kontaktformular. Natürlich können Sie uns auch postalisch kontaktieren. Wir bieten eine Erstbewertung pauschal zu einem Betrag in Höhe von 250,00 EUR inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer an.   



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