Der von der KGAL / ALCAS initiierte Filmfonds MFP Munich Film Partners GmbH & Co. MI 2 Productions KG hat in ein konkretes Filmprojekt investiert: „Mission Impossible 2“ mit Tom Cruise.
Laut Verkaufsprospekt sollten sich die Produktions- und Herstellungskosten auf 250.478.476,00 DM belaufen. Lizenznehmer ist die Paramount Pictures International, mit der die Fondsgesellschaft einen Lizenzvertrag bis zum 28.06.2016 abgeschlossen hat. Dieser Lizenzvertrag sieht neben jährlich festen Lizenzgebühren u.a. eine Einmalzahlung in Höhe von 290,8 Mio. DM (116,1 % der Produktions- und Herstellungskosten des Films) im Jahre 2016 vor.
Von der Beteiligungssumme hatten die Investoren 47,8 % durch Eigenkapital aufzubringen; die weiteren 52,2 % sollten über die HypoVereinsbank AG finanziert werden. Die Ausschüttungen werden ausschließlich zur Bedienung dieses von den Kommanditisten abzuschließenden Darlehens mit der HypoVereinsbank AG gezahlt. Im Hinblick auf die vereinbarten Lizenzgebühren hat die Vereins- und Westbank AG eine Schuldübernahme erklärt.
Nach aktuellen Informationen der Fondsverwaltung müssen die Anleger mit erheblichen Steuernachforderungen rechnen, die sich exemplarisch für eine Beteiligung in Höhe von 51.129,19 € auf 22.937,00 € belaufen. Hinzu kommen noch voraussichtliche Zinsen bis zum 30.09.2009 in Höhe von 7.033,00 €.
Aufgrund der geänderten steuerlichen Bewertung der Schuldübernahmeverträge wird auch die Fondsgesellschaft bei der Gewerbesteuer erneut zur Kasse gebeten. Liquidität ist dafür allerdings nicht vorhanden. Aufgrund der geänderten Rechtslage im Gewerbesteuerrecht mußte die Fondsgesellschaft bereits 2006 einen Kredit aufzunehmen, um die erheblichen Gewerbesteuerforderungen aufbringen zu können. Laut Jahresabschluss zum 31.12.2006 beliefen sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bereits auf über 10,6 Mio. €. Wenn die steuerliche Ansicht der Finanzverwaltung durch die Gerichte bestätigt werden sollte, kommen noch weitere Kreditverbindlichkeiten hinzu. Vorsorglich hat die Fondsverwaltung bereits jetzt laut eigenen Angaben bei der DZ Bank AG einen weiteren Kredit über 4,8 Mio. € aufgenommen. Die Kredite werden nur durch die Schlussausschüttung im Jahre 2016 zurückgeführt werden können, so dass unweigerlich mit einer Reduktion der Schlussausschüttungen für die Anleger zu rechnen ist.
Die Gesellschafter des Fonds haben sich bereits mehrheiltlich dafür ausgesprochen, gegen die geänderten Gewinnfeststellungsbescheide und die Gewerbesteuermessbetragsbescheide Rechtsmittel einzulegen.
Die Anleger haben darüber hinaus auch die Möglichkeit, etwa die beratende Bank, die HypoVereinsbank AG, auf Freistellung von den Steuernachforderungen u.a. in Anspruch zu nehmen. hrp vertritt bereits zahlreiche Anleger, die gegenüber der HypoVereinsbank AG Schadensersatz geltend machen. Danach sind die Anleger so zu stellen als hätten sie sich nicht an dem Fonds beteiligt.