Der von der KGAL / ALCAS initiierte Filmfonds MFP Munich Film Partners GmbH & Co. I. Produktions KG hat in die Herstellung und Vermarktung zweier internationaler Kinoproduktionen mit den Titeln „The General’s Daughter“ imd „Double Jeopardy“ investiert.
Laut Verkaufsprospekt sollten sich die Produktions- und Herstellungskosten auf 239.013.571,00 DM belaufen. Das Gesamtinvestitionsvolumen lag bei 260.412.371,00 DM. Die Fondsgesellschaft hat der Paramount Pictures International die Lizenzrechte zum Zwecke der weltweiten Verwertung der produzierten Filme übertragen. Der Lizenzvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30.06.2015. Er sieht neben jährlich festen Lizenzgebühren im Juni 2015 eine Einmalzahlung in Höhe von 277,499 Mio. DM vor. Dies entspricht rd. 116,1 % der Produktions- und Herstellungskosten der Filme.
Konzeptionsbedingt mussten die Investoren 50 % der Beteiligungssumme durch Eigenkapital aufbringen; die weiteren 50 % wurden obligatorisch über ein endfälliges Darlehen der Dresdner Bank AG finanziert. Mit den prognostizierten Ausschüttungen/Entnahmen sollen die laufenden Zinszahlungen bedient und am Ende der Laufzeit das Darlehen zurückgeführt werden. Im Hinblick auf die vereinbarten Lizenzgebühren hat die Dresdner Bank AG zudem eine Schuldübernahme erklärt.
Die Finanzverwaltung hat nun gravierende und rückwirkende Änderungen der steuerlichen Behandlung der Schuldübernahme vorgenommen. Nach aktuellen Informationen der KGAL müssen die Anleger mit einer erheblichen Steuernachforderung rechnen. Diese wird sich exemplarisch für eine Beteiligung in Höhe von 1.022.583,76 € auf insgesamt 476.168,00 € belaufen. Da es sich um eine rückwirkende Steuernachzahlung handelt, fallen zudem Zinsen bis zum 30.09.2009 in Höhe von voraussichtlich 147.760,00 € an.
Aufgrund der geänderten steuerlichen Bewertung der Schuldübernahmeverträge wird auch die Fondsgesellschaft bei der Gewerbesteuer erneut zur Kasse gebeten. Liquidität ist dafür allerdings nicht vorhanden. Die Fondsgesellschaft musste deshalb bereits 2007 einen Kredit in Höhe von rd. 6,5 Mio. € aufnehmen, um die erheblichen Gewerbesteuerforderungen finanzieren zu können. Wenn die steuerliche Ansicht der Finanzverwaltung durch die Gerichte bestätigt werden sollte, kommen noch weitere Kreditverbindlichkeiten hinzu. Die Kredite werden nur durch die für das Jahr 2015 vorgesehene Schlusszahlung zurückgeführt werden können. Dies führt seitens der Anleger unweigerlich zu einer Reduktion ihrer Schlussausschüttungen.
Die Gesellschafter des Fonds haben sich bereits mehrheiltlich dafür ausgesprochen, gegen die geänderten Gewinnfeststellungsbescheide und Gewerbesteuermessbetragsbescheide alle erforderlichen Rechtsmittel einzulegen.
Die Anleger haben darüber hinaus auch die Möglichkeit, etwa die jeweils anlageberatende Bank auf Freistellung von den Steuernachforderungen u.a. in Anspruch zu nehmen. hrp vertritt bereits zahlreiche Anleger, die gegenüber den beratenden Banken Schadensersatz geltend machen. Danach sind die Anleger so zu stellen, als hätten sie sich nicht an dem Fonds beteiligt.