Nürnberger Immobilienfonds - Weiterhin gute Ausstiegs- und Vergleichsmöglichkeiten
Bremen, 01.11.2006
Für Geschädigte der Nürnberger Immobilienfonds bestehen nach wie vor sehr gute Chancen, sich von den Kreditverbindlichkeiten zu lösen und einen Teil des gezahlten Eigenkapitals sowie der Zins- und Tilgungsleistungen zurück zu erhalten.
Von HRP konnten wiederum für mehrere Gesellschafter der 13. Nürnberger Immobilienfonds KG sehr akzeptable Vergleiche erzielt werden. Die Vergleiche beinhalten u.a. die Verpflichtung der Nürnberger Lebensversicherung AG, die Darlehensnehmer von den Kreditverbindlichkeiten bei der Fürst Fugger Bank freizustellen sowie einen Großteil des entstandenen Schadens zu ersetzen. Regelmäßig lassen sich Ansprüche aus Widerruf nach Haustürwiderrufsgesetz sowie aus culpa in contrahendo wegen unrichtiger Prospekt- und Vermittlerangaben begründen. Angesichts der guten rechtlichen Ansätze und der wirtschaftlichen Lage der Fonds sollten die Anleger ihre Ansprüche verfolgen.
Gerne führen wir für Geschädigte der Nürnberger Immobilienfonds eine kostengünstige Erstbewertung zu 250,00 € inkl. MwSt. und Auslagen durch. Selbstverständlich können Sie Anfragen auch direkt per e-mail an petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de richten.