Die DG Anlage Gesellschaft mbH hat mit Schreiben vom 03. Juli 2008 mitgeteilt, dass der beabsichtigte gemeinschaftliche Verkauf der fünf Objekte der RaboFonds an die Bouwfonds Investment Management B.V. endgültig gescheitert ist. Wie so häufig, muss auch in diesem Zusammenhang die allgemeine „Suprime-Krise“ als Ursache für den gescheiterten Verkauf herhalten.
Die zwischen den fünf Fondsgesellschaften und der Bouwfonds Investment Management B.V. abgeschlossenen Absichtserklärungen und das unverbindliche Kaufpreisangebot standen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien des Investors. Dieses Gremium hat sich nunmehr gegen den Kauf dieses Immobilien-Portfolios ausgesprochen. Offiziell heißt es, dass Bouwfonds den Kaufpreis nicht mehr zu den bis dahin üblichen Bedingungen darstellen könne. Was sich dahinter verbirgt, ist unklar. Tatsache ist jedoch, dass beispielsweise bei dem RaboFonds V der alleinige Mieter, die Ferring B.V., das Mietverhältnis gekündigt hat und daher mit erheblichem Leerstand zu rechnen ist. Dies wirkt sich zwangsläufig auch auf den erzielbaren Kaufpreis aus. Das Objekt des RaboFonds V in Hoofdorp wurde bislang auf einen Verkehrswert in Höhe von 11,87 Mio. EUR geschätzt. Die Immobilie wird zu diesem Wert aller Voraussicht nach nicht mehr zu verkaufen sein.
Nach dem Verkauf der fünf Objekte sollten die Fondsgesellschaften jeweils liquidiert werden. Für den RaboFonds V wurde ein Liquidationserlös avisiert, der sich auf rund 102% der Nominalbeteiligung belaufen sollte. Ein solches Ergebnis hätte sich in der Tat sehen lassen können, sind doch schon Ausschüttungen in Höhe von 39,38% geflossen. Ob dieser Liquidationswert zugunsten der Gesellschafter in Höhe von 102% für den RaboFonds V aktuell allerdings noch erzielt werden kann, ist mehr als zweifelhaft. Dies wird u.a. davon abhängen, ob, wie schnell und zu welchem die Kaufpreis das Objekt noch verkauft werden kann. Man wird damit rechnen müssen, dass die noch vorhandene Liquidität weiter aufgezehrt wird.
Diese Prognose betrifft z.B. auch den RaboFonds Nr. III. Zwar ist hier auch schon das Darlehen bei der WGZ-Bank aufgrund des Verkaufs des weiteren Fondsobjektes in Amersfoort komplett getilgt worden. Sollte die Immobilie in Dortrecht aber nicht alsbald verkauft werden können, würde dieses u.a. zu einem (weiteren) Abschmelzen der angesparten Fondsliquidität führen. Darauf weist selbst die DG Anlage in Ihrer Mitteilung vom 06.12.1007 hin. Es ist damit zu rechnen, dass auch bei diesem Fonds die Auseinandersetzungswerte weiter sinken werden.
Betroffen von dem zurückgetretenen Kaufangebot der Bouwfonds Investment Management B.V. sind sämtliche RaboFonds:
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RaboFonds GmbH & Co. KG für geschlossene Immobilienfonds in den Niederlanden (RaboFonds I „Gelderland“)
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RaboFonds GmbH & Co. Zweite KG für geschlossene Immobilienfonds in den Niederlanden (RaboFonds II „O.P.C.W. Headquarter Den Haag“)
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RaboFonds GmbH & Co. Dritte KG für geschlossene Immobilienfonds in den Niederlanden (RaboFonds III „Amersfoort/Dordrecht“)
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RaboFonds GmbH & Co. Dritte KG für geschlossene Immobilienfonds in den Niederlanden (RaboFonds IV „Amersfoort“)
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RaboFonds GmbH & Co. Dritte KG für geschlossene Immobilienfonds in den Niederlanden (RaboFonds V „Polaris Hoofddorp“)
Für die RaboFonds bleibt nur zu hoffen, dass in absehbarer Zeit ein Kaufinteressent bereit ist, die Immobilien zu einem akzeptablen Preis zu erwerben. Notfalls steht zu befürchten, dass die derzeit noch relativ positiv zu bewertende Lage der Gesellschaft einen negativen Verlauf nimmt. Was jedenfalls die ordentliche Kündigungsmöglichkeit für die Gesellschafter anbelangt, besteht diese erstmals erst zum 31.12.2016.
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) hat die DG Anlage bereits angeschrieben und um Auskunft über die geplanten konkreten weiteren Maßnahmen gebeten. Immerhin hatte die DG Anlage noch vor den Gesellschafterabstimmungen zum geplanten Verlauf der Immobilien davon gesprochen, dass es mehrere Angebote von potentiellen Kaufinteressenten gäbe.
Parallel dazu werden wir bereits in Kürze für Mandanten gegen die beratenden Volks- und Raiffeisenbanken und gegen die Treuhandkommanditistin, die Coöperatieve Centrale Raiffeisen-Boerenleenbank B.A., vorgehen. Wir prüfen des Weiteren bestehende Kündigungsmöglichkeiten.
Gerne sind wir bereit, auch in Ihrem Fall die konkreten rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Bitte senden Sie uns dafür folgende Unterlagen per Post, Telefax (0421/24685-11) oder
e-mail (petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de) zu:
- Kopie des Zeichnungsscheins
- ggf. vorliegende Rendite-/Wirtschaftlichkeitsprognose
- ggf. Kopie der Rechtsschutzversicherungspolice
Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gerne direkt an Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann wenden.