Handlungsempfehlungen für
Anleger des Turmcenters:
Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Josef Nachmann, München, hat die Gesellschafter der CAM Grundstücksverwaltung GmbH & Co. Vermietungs KG, Turmcenter, in einem aktuellen Schreiben vom 20.02.2006 aufgefordert, die erhaltenen Ausschüttungen bis zum 15. März 2006 zurückzuzahlen. Nach unserer Ansicht haben die Gesellschafter gegen verschiedene Beteiligte einen Anspruch auf Schadensersatz, der den Haftungsadressaten auch dazu verpflichtet, Sie von der Forderung des Insolvenzverwalters freizustellen.
Von HRP ist bereits ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben worden, das zu dem Ergebnis gelangt, dass die Fondsgesellschaft bereits vor Auflage des Beteiligungsangebots bilanziell überschuldet und faktisch zahlungsunfähig gewesen ist. U.E. sind die Voraussetzungen des Kapitalanlagebetruges erfüllt, so dass Schadensersatzansprüche gegen folgende Beteiligten in Betracht kommen:
In Betracht kommt auch eine Schadensersatzhaftung der Vermittler, da diese regelmäßig keine ausreichende Plausibilitätsprüfung durchgeführt haben dürften. Sofern ein Kredit zur Finanzierung des Fonds aufgenommen worden ist, können die Schadensersatzansprüche gegenüber den Initiatoren unter bestimmten Voraussetzungen auch der Bank entgegengehalten werden. HRP bereitet bereits eine Klage gegen die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG vor, die die Finanzierung eines Fondsanteils übernommen hatte.
Im Übrigen verweisen wir auf unsere aktuellen Pressemitteilungen vom 24.02.2006 sowie 10.03.2006.
Bei Anfragen können Sie gerne unser Kontaktformular verwenden oder eine e-Mail an petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de senden. Wir bieten eine Erstbewertung pauschal zu einem Betrag i.H.v. 190,00 € zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer an.
Bremen, den 31.03.2006