Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft | Rechtsanwälte

Die Kanzlei für Kapitalanleger

Turmcenter

Handlungsempfehlungen für
Anleger des Turmcenters:

Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Josef Nachmann, München, hat die Gesellschafter der CAM Grundstücksverwaltung GmbH & Co. Vermietungs KG, Turmcenter, in einem aktuellen Schreiben vom 20.02.2006 aufgefordert, die erhaltenen Ausschüttungen bis zum 15. März 2006 zurückzuzahlen. Nach unserer Ansicht haben die Gesellschafter gegen verschiedene Beteiligte einen Anspruch auf Schadensersatz, der den Haftungsadressaten auch dazu verpflichtet, Sie von der Forderung des Insolvenzverwalters freizustellen.

Von HRP ist bereits ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben worden, das zu dem Ergebnis gelangt, dass die Fondsgesellschaft bereits vor Auflage des Beteiligungsangebots bilanziell überschuldet und faktisch zahlungsunfähig gewesen ist. U.E. sind die Voraussetzungen des Kapitalanlagebetruges erfüllt, so dass Schadensersatzansprüche gegen folgende Beteiligten in Betracht kommen: 

  • Fondsinitiatoren
  • WTM Wirtschaftstreuhand, München, Treuhand- und Revisionsgesellschaft mbH (Treuhandkommanditistin)

In Betracht kommt auch eine Schadensersatzhaftung der Vermittler, da diese regelmäßig keine ausreichende Plausibilitätsprüfung durchgeführt haben dürften. Sofern ein Kredit zur Finanzierung des Fonds aufgenommen worden ist, können die Schadensersatzansprüche gegenüber den Initiatoren unter bestimmten Voraussetzungen auch der Bank entgegengehalten werden. HRP bereitet bereits eine Klage gegen die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG vor, die die Finanzierung eines Fondsanteils übernommen hatte.

Im Übrigen verweisen wir auf unsere aktuellen Pressemitteilungen vom 24.02.2006 sowie 10.03.2006.

Bei Anfragen können Sie gerne unser Kontaktformular verwenden oder eine e-Mail an petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de senden. Wir bieten eine Erstbewertung pauschal zu einem Betrag i.H.v. 190,00 € zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer an.

Bremen, den 31.03.2006  



Referenzen


Wieder Spitzenplatz für hrp
»JUVE-Handbuch 2009/2010


» Focus-Anwaltsliste

hrp Podcast

hrp-Podcast hrp-Podcast
Ratgeber für Kapitalanleger

mehr...

hrp-Veröffentlichungen

JUVE-Handbuch 2009/2010:
Rechtliche Lösungsansätze zum vorzeitigen Ausstieg bei Schiffsbeteiligungen mehr...

Aktuelle Veranstaltungen:

Telefonische Informationswoche vom 01. März - 05. März 2010 zum Medienfonds Kaledo III... mehr

Aktuelle Themen

DG-Fonds: Hahn Rechtsanwälte erstreitet beim OLG Stuttgart positives Urteil ... mehr
 

OLG Frankfurt a.M. bestätigt auch beim DG-Fonds Nr. 35 Prospektfehler ... mehr

Erster Durchbruch bei den DG-Fonds  - OLG Frankfurt a.M. verurteilt DZ Bank AG u.a. zu Schadensersatz! ... mehr

Kick-Back-Rechtsprechung
- Ein Meilenstein im Anlegerschutz - ... mehr

Zertifikate von Lehman Brothers: Beraterhaftung möglich ... mehr

Zertifikate: Chancen und Risiken... mehr

Checkliste für Zertifikate-Inhaber... mehr

Kontakt

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg

Marcusallee 38
28359 Bremen

Tel.: (01805*)- 246 85 - 0
Fax: (01805*)- 246 85 - 11
*üblicher Festnetztarif

E-Mail: info@hahn-rechtsanwaelte.de