Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft | Rechtsanwälte

Die Kanzlei für Kapitalanleger

Fälle

Für den großen Teil der von uns vertretenen Mandanten erzielen wir außergerichtliche Vergleiche. Wir scheuen jedoch auch die gerichtliche Auseinandersetzung nicht. Unsere Kanzlei hat seit ihrer Gründung zahlreiche wichtige obergerichtliche und höchstrichterliche Urteile erstritten. Mitgründer RA. Peter Hahn M.C.L. kann bereits auf eine mehr als 20-jährige Erfahrung im Kapitalmarktrecht, Bank- und Börsenrecht verweisen.

Wir haben uns bereits mit zahlreichen Kapitalanlageprodukten und Emittenten auseinandergesetzt. Eine kleine Auswahl finden Sie in nachfolgender Liste. Die Aufnahme eines Anbieters bzw. eines Anlageproduktes in diese Liste besagt nichts über die Qualität. Einige Begriffe sind mit nachstehenden Informationen hinterlegt, die Sie durch Anklicken abrufen können.

Aktien-/Rentenfonds

  • DekaLux-Europa TF

Atypisch stille Unternehmensbeteiligungen

Lebensversicherungen

Immobilienfonds, geschlossene

Medienfonds

Sonstige geschlossene Fonds

Immobilienfonds, offene

Schiffsbeteiligungen

Staatsanleihen

  • Argentinien-Anleihen

Wertpapiergeschäfte/Bankenhaftung/Brokerunternehmen u.a.

Wohnungen / Schrottimmobilien

Zertifikate

 

 

 



Referenzen


Wieder Spitzenplatz für hrp
»JUVE-Handbuch 2009/2010


» Focus-Anwaltsliste

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JUVE-Handbuch 2009/2010:
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Kontakt

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Fax: (01805*)- 246 85 - 11
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