Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft | Rechtsanwälte

Die Kanzlei für Kapitalanleger

Pressemitteilungen

Fälle

Für den großen Teil der von uns vertretenen Mandanten erzielen wir außergerichtliche Vergleiche. Wir scheuen jedoch auch die gerichtliche Auseinandersetzung nicht. Unsere Kanzlei hat seit ihrer Gründung zahlreiche wichtige obergerichtliche und höchstrichterliche Urteile erstritten. Mitgründer RA. Peter Hahn M.C.L. kann bereits auf eine mehr als 20-jährige Erfahrung im Kapitalmarktrecht, Bank- und Börsenrecht verweisen.

Wir haben uns bereits mit zahlreichen Kapitalanlageprodukten und Emittenten auseinandergesetzt. Eine kleine Auswahl finden Sie in nachfolgender Liste. Die Aufnahme eines Anbieters bzw. eines Anlageproduktes in diese Liste besagt nichts über die Qualität. Einige Begriffe sind mit nachstehenden Informationen hinterlegt, die Sie durch Anklicken abrufen können.

Aktien-/Rentenfonds

  • DekaLux-Europa TF

Atypisch stille Unternehmensbeteiligungen

Immobilienfonds, geschlossene

Immobilienfonds, offene


Lebensversicherungen

Lebensversicherungsfonds/Zweitmarktpolicenfonds

Medico-Fonds

Medienfonds


Schiffsbeteiligungen


Sonstige geschlossene Fonds

Staatsanleihen

  • Argentinien-Anleihen

Wertpapiergeschäfte/Bankenhaftung/Brokerunternehmen u.a.

Wohnungen / Schrottimmobilien

 

Zertifikate

 

 

 

Kontakt

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg

Tel.: 040-367988
Fax: 040-365681

Marcusallee 38
28359 Bremen

Tel.: 0421-246850
Fax: 0421- 2468511

Königstr. 26
70173 Stuttgart

Tel.: 0711-18567500
Fax: 0711-1856749500
(Zweigstelle)

E-Mail: info@hahn-rechtsanwaelte.de



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Lebensversicherungsfonds -
Juristischer Ratgeber für Anleger, Verbraucherschützer und Finanzdienstleister

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