Viele bundesdeutsche Bürger haben auf Empfehlung von Banken und Finanzdienstleistern auch in Fonds mit österreichischen Immobilien investiert. Solche Fondsgesellschaften mit Anlageobjekten in Österreich sind beispielsweise von der HCI Hanseatische Capitalberatungsgesellschaft mbH aufgelegt worden, so etwa die Hanseatische Immobilienfonds Österreich III GmbH & Co. KG (HCI Österreich III) oder die Hanseatische Immobilienfonds Österreich IV GmbH & Co. KG (HCI Österreich IV).
Während sich Immobilienfonds mit Objekten in Deutschland oft schon – je nach Fondsauflage - seit vielen Jahren in wirtschaftlicher Schieflage befinden, sind zunehmend auch die Fonds mit Österreich-Immobilien betroffen. So lässt zum Beispiel auch die Performance des HCI Österreich III zu wünschen übrig. Von den prognostizierten Ausschüttungen für die Jahre 2002 bis 2009 in Höhe von 42,75% sind tatsächlich nur 29% gezahlt worden. Im Zuge der neuen Kreditbedingungen der Deutsche Pfandbriefbank AG (DPB) wurde zudem vereinbart, dass etwaige Überschüsse nur zur Rückzahlung der Darlehen sowie zur Finanzierung von Renovierungen und Mietflächenumbauten verwendet werden dürfen. Folglich wird der Fonds bis zum 30.09.2012 keine weiteren Ausschüttungen an die Gesellschafter vornehmen. Die Fondsgesellschaft hat drei Objekte in Wien erworben.
Bereits mit Schreiben der HCI Treuhand GmbH vom 14.05.2010 wurden die Gesellschafter darauf hingewiesen, dass für den Fall einer Zwangsverwertung der Immobilien und ggf. einer Insolvenz der Fondsgesellschaft das Risiko besteht, dass die Gläubiger bzw. der Insolvenzverwalter die Gesellschafter nach § 172 Abs. 4 HGB bis zur Höhe ihrer bereits erhaltenen Ausschüttungen, denen keine handelsrechtlichen Gewinne gegenüberstehen, in Anspruch nehmen könnte.
Nicht viel optimistischer sieht es bei der Hanseatische Immobilienfonds Österreich IV GmbH & Co. KG aus. Bei diesem Fonds wurde eine weitere Kreditlinie in Höhe von 5,4 Mio. Euro netto von der Sparkasse Oberösterreich zugesagt, um die Objektmängel zu beheben. Die Gesamtinvestitionskosten zur Beseitigung der Mängel werden in einem Schreiben der HCI Treuhand GmbH vom 30.03.2010 geschätzt auf 6,41 Mio. Euro. Die Gesellschafter haben erstmalig im Jahre 2009 keine Ausschüttungen erhalten. Für das Geschäftsjahr 2008 sind bereits reduzierte Ausschüttungen gezahlt worden.
Nach einem aktuellen Überblick 2010 (Stand: 01.11.2010) wird sich die gesamtwirtschaftliche Situation in Österreich nachhaltig auf die Entwicklung der Fondsgesellschaft auswirken. Düster sind auch die zukünftigen Vorschauzahlen, wonach der Fondsgesellschaft im Jahr 2010 keine ausreichende Liquidität für Ausschüttungen zur Verfügung steht.
Besonderheit des HCI Österreich IV ist, dass sie nicht direkt Eigentümer der Fondsimmobilie ist, sondern die Fondsgesellschaft lediglich Anteile an der BZL Vermietung und Verwaltung GmbH bzw. der BZL Vermietung und Verwaltung GmbH & Co. KEG erworben hat. Eigentümerin der Immobilie ist die BZL Vermietung und Verwaltung GmbH.
Hahn Rechtsanwälte vertritt bereits Gesellschafter der oben genannten Fondsgesellschaften. Nach den diesseitigen Prüfungen ist oftmals ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung und aus Prospekthaftung im weiteren Sinne gegeben. Investoren können sich dabei insbesondere auf die Kick-Back-Rechtsprechung stützen, sofern keine Offenlegung der Kick-Back-Zahlungen (Rückvergütungen) für die Vermittlung der Beteiligung erfolgt ist.
Ansprechpartnerin bei diesen Fonds ist Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann. Sofern Sie diesbezüglich eine Erstbewertung wünschen, reicht eine kurze E-Mail an info@hahn-rechtsanwaelte.de. Wir führen Erstbewertungen in diesen Fällen zu einem Betrag von 250,00 € inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer durch.