Die HSC Optivita UK II GmbH & Co. KG investiert in britische Zweitmarktpolicen (sog. TEPs). Die Lebensversicherungen selbst werden über eine britische Tochtergesellschaft, eine Limited Partnership, erworben und gehalten. Das Policenportfolio wird von dieser aktiv gemanagt und im Zweitmarkt gehandelt. Insgesamt haben sich Anleger mit einem Kommanditkapital in Höhe von 72,7 Mio. Euro an dem Fonds beteiligt.
Eine aktuelle Mitteilung der HSC Fonds Verwaltungsgesellschaft mbH aus April 2011 lässt allerdings nichts Gutes erahnen. Die britischen Lebensversicherungen sind nicht zuletzt aufgrund der Finanzkrise massiv in ihrer Performance eingebrochen. Anders als deutsche Lebensversicherungen sind britische Policen noch verhältnismäßig hoch in Aktien investiert. Bei britischen Lebensversicherungen existiert zudem kein Garantiezins. Die Rendite hängt entscheidend von den Schlussbonuszahlungen ab, die in der Vergangenheit 40-60% der Ablaufleistung ausgemacht haben.
Nach aktuellen Angaben der HSC Fonds Verwaltungsgesellschaft mbH beläuft sich das Vermögen der britischen Limited Partnership (Policenportfolio) auf 34,9% des Eigenkapitals der Fondsgesellschaft (25,4 Mio. Euro). Damit müssen Anleger mit einem erheblichen Verlust rechnen. Dies gilt selbst unter Hinzuziehung der bereits gezahlten 16% Ausschüttungen.
Anleger haben indessen gute Chancen auf Schadensersatz; dies hat eine Prüfung von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft für bereits vertretene Mandanten ergeben. Oftmals ist insbesondere auch die Kick-Back-Zahlung an die beratende Bank verschwiegen worden.
Gerne führen wir für Betroffene eine kostengünstige Erstberatung zu einem Pauschalbetrag in Höhe von 250,00 Euro durch. Hierfür wollen Sie bitte direkt mit der zuständigen Ansprechpartnerin, Frau Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann (petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de), Kontakt aufnehmen.