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MPC Rendite-Fonds Leben plus II und MPC Rendite-Fonds plus spezial II – Ausschüttungen reduziert

Die Lebensversicherungsfonds, die in deutsche „gebrauchte“ Kapitallebensversicherungen investiert haben, leiden zunehmend unter der Finanzkrise und den rückläufigen Überschussbeteiligungen. Nach dem aktuellen Kurzreport 2009/2010 der MPC Rendite-Fonds Leben plus II GmbH & Co. KG mussten die Lebensversicherer die Verzinsung für 2010 erneut zurücknehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich mit den Überschussbeteiligungen in Höhe von 4,2% im Marktdurchschnitt für das laufende Jahr 2010 die derzeitigen Gewinnbeteiligungen der Versicherer nach wie vor deutlich unter dem Niveau des im Prospekt dargestellten Musterportfolios bewegen.

Bei den deutschen Lebensversicherungen sind die Überschuss- und Schlussgewinnbeteiligungen allerdings bereits seit 1999 rückläufig. Darüber finden sich in den Prospekten jedoch regelmässig keine Angaben. Vielmehr wird, im Gegenteil, beispielsweise bei einigen von Münchmeyer Petersen Capital (MPC) initiierten Fonds noch von der besonderen Sicherheitsorientierung des jeweiligen Fonds gesprochen. Kalkulatorisch wird dabei selbst im worst-case ein hundertprozentiger oder darüber hinausgehender Rückfluss durch Ausschüttungen angenommen. Unseres Erachtens handelt es sich hierbei um eine irreführende und unrichtige Darstellung.

Beim MPC Rendite-Fonds plus spezial II wurde seitens der Komplementärin vorgeschlagen, auf Grund der aktuellen Liquiditätslage der Fondsgesellschaft sowie der zukünftigen Marktaussichten die Portfoliostruktur durch einen Teilverkauf und einen evtl. Neukauf von Policen zu optimieren. Als Alternative wurde angekündigt, die Policen kurzfristig durch Rückgabe an die Versicherungsgesellschaften in Teilen verwerten zu müssen. Der erzielbare Liquidationserlös würde für diesen Fall nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten zzgl. einer Vorfälligkeitsentschädigung gegenüber der finanzierenden Bank sowie die Rückführung des noch ausstehenden Kommanditkapitals zu decken. Darüber hinaus käme es zu einem Wiederaufleben der Haftung gem. § 172 Abs. 4 HGB. Auch bei diesem Fonds war die Fondsinitiatorin im worst-case von einer hundertprozentigen Rückzahlung durch Ausschüttungen ausgegangen.

Nach der Prüfung von Hahn Rechtsanwälte bestehen in diesen Fällen gute Chancen auf Schadensersatz aus fehlerhafter Anlageberatung und aus Prospekthaftung im weiteren Sinne. Kontaktieren Sie uns gerne, sofern Sie an einer Erstbewertung Ihres Falles interessiert sind. Wir bieten diese zu einem Pauschalbetrag in Höhe von 250,00 € inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer an. Hierfür reicht eine E-Mail an info@hahn-rechtsanwaelte.de.

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