Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft | Rechtsanwälte

Die Kanzlei für Kapitalanleger

Pressemitteilungen

Hahn Rechtsanwälte empfiehlt: Ansprüche 2011 rechtzeitig prüfen lassen! – hier: Rosche Fonds

Bei allen Fonds-Beteiligungen, die vor dem 01.01.2002 gezeichnet wurden, verjähren die Schadensersatzansprüche aufgrund der 10-Jahres-Höchstfrist zum Jahresende 2011. Wer also noch erwägt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, sollte sich rechtzeitig um eine erste rechtliche Einschätzung seines Falles bemühen! Von der Verjährung betroffen sind sämtliche Beteiligungen des sog. grauen Kapitalmarktes (zum Beispiel sämtliche geschlossenen Fonds wie z.B. Immobilienfonds).

Dabei kann auch eine Prüfung solcher Fälle noch angezeigt sein, bei denen schon vor Jahren offenkundig wurde, dass die Gesellschafter einen Total- oder erheblichen Verlust zu verzeichnen haben, so etwa bei den Rosche-Fonds.

So wurde beispielsweise den Gesellschaftern des Masterfonds Rosche One Interests, L.P., bereits mit dem Informationsbrief Nr. 4 / August 2002 mitgeteilt, dass eine Überschuldung des Masterfonds in Höhe von über 30 Mio. USD vorliegt was im Ergebnis bedeutet, dass die Anleger einen Totalverlust zu verzeichnen haben. Für die Rosche One Interests, L.P. war bereits Anfang Februar 2002 zur Verhinderung einer bereits angesetzen Zwangsversteigerung zahlreicher Objekte das Verfahren nach Chapter 11 beantragt worden. Die Gesellschafter des Masterfonds sind bereits im Vorwege gebeten worden, einen entsprechenden Sanierungsbeitrag in Höhe von 1% der Beteiligungssumme in die BVT Rosche One Interest GbR einzuzahlen. Mit den Geldern sollte dem Masterfonds Rosche One Interests, L.P., ein entsprechendes Darlehen zur Begleichung der im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Einleitung und Durchführung des Chapter 11-Verfahrens entstehenden Kosten gewährt werden. Von diesen Einlagen haben die Gesellschafter, die sich beteiligt haben, auch nur 10% des Anteils zurück erhalten. 

Für viele Anleger stellt sich die Frage, inwieweit sie nach wie vor Schadensersatzansprüche geltend machen können. Nach der Prüfung von Hahn Rechtsanwälte dürften zwar einige Pflichtverletzungen verjährt sein, so etwa eine Pflichtverletzung der unterlassenen Aufklärung über das Risiko des Totalverlustes. „Andere Pflichtverletzungen, etwa die nicht erfolgte Offenlegung von Rückvergütungen an die beratende Bank, sind regelmäßig noch nicht verjährt“, so Fachanwältin Dr. Petra Brockmann. Hahn Rechtsanwälte empfiehlt daher eine Prüfung des konkreten Falles.

Kontakt

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg

Tel.: 040-367988
Fax: 040-365681

Marcusallee 38
28359 Bremen

Tel.: 0421-246850
Fax: 0421- 2468511

Königstr. 26
70173 Stuttgart

Tel.: 0711-18567500
Fax: 0711-1856749500
(Zweigstelle)

E-Mail: info@hahn-rechtsanwaelte.de



Buch

Dr. Petra Brockmann
Lebensversicherungsfonds -
Juristischer Ratgeber für Anleger, Verbraucherschützer und Finanzdienstleister

» Buch bestellen
» Inhaltsverzeichnis

Newsletter

Newsletter

Gern senden wir Ihnen einmal monatlich unseren kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen zum Thema Anlegerschutz. Sie können sich die April-Ausgabe von "hrp aktuell" hier ansehen und sich für unseren Newsletter anmelden.

Referenzen


Wieder Spitzenplatz für hrp
» JUVE-Handbuch 2011/2012


» Focus-Anwaltsliste

Aktuelle Veranstaltungen:

Infotage zu Lebensversicherungsfonds mit US-amerikanischen Policen... mehr

Aktuelle Themen

Güteantrag bei einer öffentlichen oder privaten Schlichtungsstelle... mehr

Neuer Ratgeber: "Lebensversicherungsfonds - Juristischer Ratgeber ... mehr

Verhandlungstermine vor dem Bundesgerichtshof zum DG-Fonds Nr. 35 aufgehoben ... mehr

Anwendung der Kick-Back-Rechtsprechung auch ohne Agio ... mehr

Anlagencheck wegen drohender Verjährung Ende 2011 ... mehr

Medienfonds: Neue Hoffnung für Anleger ... mehr

Kick-Back-Rechtsprechung
- Ein Meilenstein im Anlegerschutz - ... mehr

Zertifikate von Lehman Brothers: Beraterhaftung möglich ... mehr

Zertifikate: Chancen und Risiken... mehr

Checkliste für Zertifikate-Inhaber... mehr

hrp Podcast

hrp-Podcast hrp-Podcast
Ratgeber für Kapitalanleger

mehr...