Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft | Rechtsanwälte

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Pressemitteilungen

LG Köln:

Aufklärungspflicht über ‚kmi’-Analysen bestätigt

(Auszüge aus kapital-markt intern vom 05.09.2008)

Der Brancheninformationsdienst kapital-markt intern berichtet in seinem Artikel über das von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) in Sachen CAM Turmcenter Frankfurt erstmals für einen Anleger erstrittene Urteil vor dem Landgericht Köln vom 26.08.2008. Auszugsweise heißt es in dem Artikel wie folgt:

Für einen Anleger des Anfang 2006 endgültig gescheiterten Fonds Turmcenter Frankfurt hat die Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft hrp/Bremen am 26.08.2008 eine Vermittler/Berater-Firma erfolgreich auf Schadensersatz verklagt (LG Köln, Az. 37 O 757/07, noch nicht rechtskräftig). Hierzu führt RAin. Dr. Petra Brockmann von hrp aus: „Bereits ‚kapital-markt intern’ hatte in einem Prospekt-Check aus dem Jahre 1998 bemängelt, dass das Angebot mangels aussagefähiger Berechnungen nicht nachvollziehbar sei und sich daraus erhebliche Haftungsrisiken für den Vertrieb ergäben. Dieses Risiko hat sich nunmehr für die beklagte Beratungsgesellschaft realisiert.“



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(Zweigstelle)

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