Die Wut der Investoren
manager-magazin, 31.05.2007
Wolfgang Kirsch (52) hat wenig vom Typus Großbankier. Er wirkt weder eitel noch prätentiös oder selbstgefällig. Nein, der Vorstandsvorsitzende der DZ Bank ist ein eher leiser Typ, der sich nicht in den Vordergrund spielt, sondern lieber im Stillen agiert. Ein Wesenszug, der ihm im von Ränkespielen und persönlichen Interessen geprägten genossenschaftlichen Bankensektor nicht immer zum Vorteil gereicht (siehe mm 5/2007).
Und dennoch war es womöglich seine zurückhaltende Art, die ihm im vergangenen September den Chefposten bei einem der beiden Spitzeninstitute der Volks- und Raiffeisenbanken eintrug. Denn zuvor hatte Kirsch als oberster Risikomanager in aller Stille das in Teilen marode Kreditportfolio der DZ Bank aufgeräumt. Eine Leistung, die ihm viel Respekt einbrachte.
Doch die längst beseitigt geglaubten Altlasten könnten nun jede Menge neuen Ärger bringen. Denn unter den Problempositionen, die Kirsch im Jahr 2002 an die BAG – ein Spezialinstitut, das vom Ausfall gefährdete Kredite der Genossen übernimmt – abtrat, war auch das Geschäft mit geschlossenen Immobilienfonds.
Kredite in dreistelliger Millionenhöhe hatten die Genossenschaftsbanken in den 90er Jahren an Steuersparfonds ausgereicht, die von der verbundeigenen Firma DG Anlage initiiert und von den Volks- und Raiffeisenbanken verkauft worden waren. Ein Dutzend der Fonds, die in Büros, Hotels und Wohnanlagen vornehmlich in Ostdeutschland investierten, geriet in Finanznöte, als die Mieten sanken und der Leerstand stieg; der Schuldendienst war kaum mehr zu leisten. Ein Problem, das Kirsch auf die BAG abgewälzt hatte.
So schien es wenigstens. Doch nun holt Kirsch die Vergangenheit wieder ein. Denn die Anleger, die ihrerseits insgesamt über 500 Millionen Euro in die maroden Fonds gesteckt hatten, rebellieren. Mehrere Hundert der rund 22 000 Fondszeichner haben bereits ihre Anwälte konsultiert. Zentraler Vorwurf: In den Verkaufsprospekten seien entscheidende Informationen nicht enthalten gewesen. Anschuldigungen, die man bei der DZ Bank zurückweist.
Die Wut der Investoren scheint verständlich. Zwar verzichtet die BAG gegenüber den Fonds mitunter auf Zins und Tilgung, um Insolvenzen zu vermeiden. Etwa 120 Millionen Euro sollen die Fondsstützungen die Genossen bislang gekostet haben. Dennoch dürften die Beteiligungen unter dem Strich für viele Anleger zum Verlustgeschäft geraten.
Zwar sind bereits einige Zeichner mit ihren Schadensersatzklagen gescheitert. Doch neue Erkenntnisse dürften die DZ-Leute in zukünftigen Verfahren in Erklärungsnöte bringen.
So ließ die Kanzlei Hahn Rechtsanwälte aus Bremen, die mehr als 520 Anleger berät, ein Gutachten über den DG-Fonds Nummer 35 erstellen, dem Gebäude in Berlin und Frankfurt gehören. Ergebnis: „Das Frankfurter Objekt wurde deutlich zu teuer gekauft – zum Vorteil der Bank“, sagt Gutachter Werner Ehrath (58), Sachverständiger für private Baufinanzierung.
Zu teuer, weil der Fonds – nimmt man sämtliche Aufwendungen bis zum Jahr 2000 zusammen – fast zehn Millionen Euro für das Grundstück bezahlt hat. Und das für eine Immobilie, die schon bei der Fondsauflage 1994 „allenfalls vier Millionen Euro wert war“, sagt der Gutachter Ehrath. Der Vorteil der Bank lag zum einen darin, dass sie den Fonds mit Krediten für den Erwerb versorgte. Zum anderen gehörte der Verkäufer, eine AC Spanner GmbH, zum weitverzweigten Firmengeflecht der Genossen. Eine Gestaltung „mit weitreichenden negativen Folgen für die Wirtschaftlichkeit des Fondskonzepts“, so Ehrath in seinem Gutachten.
Da verwundert es kaum, dass von alledem nichts im Verkaufsprospekt des Fonds stand, in den die Anleger über 85 Millionen Euro eingezahlt haben. „Derartige Informationen müssen aber offengelegt werden“, sagt Anwältin Petra Brockmann (38) von der Kanzlei Hahn. Die DZ Bank müsse daher haften. Das Geldhaus bestreitet die Vorwürfe.
Zwar fehlt es bislang an Beweisen, dass auch bei den übrigen Problemfonds ähnlich getrickst wurde. Dennoch könnte die DZ Bank hier ebenfalls in Bedrängnis geraten. Der Grund sind die Provisionen, die Volks- und Raiffeisenbanken für den Vertrieb der Fonds kassiert haben dürften.
Diese Verkaufsprämien sind zwar etwas verklausuliert in den Prospekten erwähnt. „Der Bundesgerichtshof verlangt jedoch, dass Anleger über Höhe und Empfänger von Provisionszahlungen exakt aufgeklärt werden“, erklärt der Kapitalmarktrechtler Andreas W. Tilp (44) aus Kirchentellinsfurt. Dass Provisionen geflossen sind, glaubt der Jurist mit einem internen Schreiben der DZ-Tochter Geno-Vermögens-Anlage („An die Vorstände der Genossenschaftsbanken“) beweisen zu können.
Angefügt waren dem Brief vom 6. September 2002 die „Vertriebsbedingungen für die Organisation, Betreuung und Abwicklung von Anteilen an Fondsgesellschaften“. Unter Paragraf 3 sind die Voraussetzungen für die „Zahlung der Provision“ genannt (siehe Ausriss unten). Für Tilp der Beleg, dass Banken Vergütungen kassiert haben, ohne dass die Anleger darüber im Prospekt aufgeklärt wurden. „Diese verschwiegenen Zahlungen begründen sowohl eine Beratungs- wie eine Prospekthaftung“, so der Anwalt. Die DZ Bank sagt, alles sei korrekt dargestellt worden.
Auf das Geldhaus könnte nun eine Welle von Schadensersatzklagen zurollen. Die ruhige Art des Krisenmanagements von DZ-Bank-Primus Kirsch scheint gefragter denn je.
Jonas Hetzer
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