Gut aufgehoben
Ausschließlich konzentriert auf Bank- und Kapitalmarktrecht, ausschliesslich ausgerichtet auf Privatanleger, Family Offices und institutionelle Anleger: Spezialisierung, die Perspektiven schafft. Ein 30-köpfiges Team von Experten vieler Fachrichtungen setzt alles daran, die Interessen der hrp-Mandanten durchzusetzen. Gegen Gesellschaften und deren Verantwortliche, Treuhänder, Anlagevermittler und -berater sowie finanzierende Banken. So gelingt es uns, den Großteil der Fälle ausgesprochen mandantenfreundlich und vor allem außergerichtlich zu klären. Das bedeutet allerdings keineswegs "Furcht" vor Prozessen, wie eine große Zahl wichtiger, obergerichtlich und höchstrichterlich von hrp erstrittener Urteile zeigt.
Alles, was Recht ist
Seit unserer Gründung im Jahr 2001 sind wir bundesweit ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht* tätig. Durch diese Fokussierung und eine faire Gebührenstruktur schaffen wir Win-Win-Situationen auf unterschiedlichsten Feldern,
z. B.:
- Wertpapiergeschäfte
- OTC-Aktien und sog. Penny Stocks
- Finanzterminoptionsgeschäfte
- Direktgeschäfte/Derivate
- Optionsscheingeschäfte
- Haftung bei falschen, irreführenden und unterlassenen öffentlichen Kapitalmarktinformationen
- Einzel- und Sammelklagen für institutionelle Anleger in den USA
- Anlagevermittler- und Anlageberaterhaftung
- typisch und atypisch stille Unternehmensbeteiligungen
- Immobilienanlagen/sog. Schrottimmobilien
- offene und geschlossene Immobilienfonds
- Schiffsbeteiligungen
- Medienfonds
- Neue Energie-Fonds
- Bankgarantiegeschäfte/Nonsensangebote
- Kapitallebensversicherungen, fremdfinanzierte und fondsgebundene Lebensversicherungen
*siehe Focus-Anwaltsliste, Ausgabe 24/2000, JUVE-Handbuch für Wirtschaftskanzleien, 2008/2009 u.a.