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Göttinger Gruppe - atypische stille Beteiligung - Schadensersatz
OLG Bremen, Urteil vom 01.10.2004 - 4 U 33/04 -
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Beklagte zur Zahlung von Schadensersatz aufgrund von Aufklärungspflichtverletzungen bei der Vermittlung von atypischen Beteiligungen an der Securenta AG verurteilt. Die Haftung wurde damit begründet, dass die Beklagte die Klägerin nicht ordnungsgemäß über das bestehende hohe Verlustrisiko aufgeklärt habe.
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