In hrp aktuell haben wir vor einigen Monaten bereits darüber berichtet, dass auch der dritte Fonds von König & Cie., die König & Cie. Deutsche Leben III GmbH & Co. KG, in wirtschaftliche Schieflage geraten ist. Nach dem Schreiben der König & Cie. Treuhand vom 30. Juni 2009 erwartet die Geschäftsführung unter Berücksichtigung der Gutschriften für einbehaltene Kapitalertragsteuer einen Gesamtkapitalmittelrückfluss in Höhe von circa 61,29 Prozent.
Nach Auffassung von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) ist der Prospekt insofern fehlerhaft, da nicht auf die bereits in den Jahren nach 1999 rückläufigen Überschuss- und Schlussgewinnanteile bei Kapitallebensversicherungen aufgrund des schlechten Kapitalanlageergebnisses hingewiesen wird. Bereits in der Marktstudie 2003 der Assekurata Assekuranz Rating-Agentur GmbH wird darauf hingewiesen, dass für das Jahr 2004 nun zum dritten Mal in Folge ein Absenken der Überschussbeteiligung erfolgt. Auf diese entscheidungsrelevanten Tatsachen hätte unseres Erachtens auch der Prospekt hinweisen müssen. So war die Verzinsung der Versichertenguthaben für 2004 im Vergleich zu 2003 erneut gesunken.
Unseres Erachtens ergeben sich daraus Haftungsansprüche gegenüber der Gründungskommanditistin, der Gründungs- und Treuhandkommanditistin sowie den beratenden Unternehmen - sofern keine entsprechende Aufklärung erfolgt ist.