Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
vielleicht erinnern Sie sich: Anfang 2011 haben wir die Anleger vor einem schwierigen Jahr gewarnt. Leider hat sich seither nichts verbessert – im Gegenteil: Die Schuldenkrise führt dazu, dass Banken, die Fonds finanziert haben, aufgrund von Liquiditätsproblemen Tilgungs- und Zinszahlungen einfordern müssen. Damit wird sich beispielsweise die Situation der Schiffsfonds weiter zuspitzen. Selbst Insider glauben jetzt nicht mehr an den schnellen Turnaround. Und bei den offenen Immobilienfonds wird es spätestens im Mai zum Showdown von drei Fonds mit 16 Milliarden Euro Anlagevolumen kommen. Wir werden diese Entwicklungen genau beobachten und Anleger rechtzeitig auf realistische Ausstiegschancen hinweisen. Das gilt natürlich auch für alle anderen gefährdeten Anlageformen, vor allem die sogenannten „Graumarkt-Produkte“. Und noch ein wichtiger Hinweis für dieses Jahr: Nach Einführung der zehnjährigen Verjährungshöchstfrist zum 01.01.2002 sollten Sie auch dieses Jahr wieder sehr genau prüfen, welche Schadensersatzansprüche von Ihnen 2012 verjähren. Allerdings endet die zehnjährige Höchstfrist jetzt nicht zum Jahresende, sondern auf den Tag genau zehn Jahre nach Erwerb!
Viel Spaß beim Lesen!
Peter Hahn, M.C.L. Dr. Petra Brockmann
info@hahn-rechtsanwaelte.de
Die Themen
- Offene Immobilienfonds: CS Euroreal droht Abwicklung
- Offene Immobilienfonds: Dritter Dachfonds wird liquidiert
- LV-Fonds BAC Life: Schadensersatzklage eingereicht
- Fremdfinanzierte Renten: Pilotklagen gegen Rentenversicherer
- BVerfG: Bestätigt Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
Offene Immobilienfonds: CS Euroreal droht Abwicklung
Mehrere hundert Anleger offener Immobilienfonds werden derzeit von hrp vertreten. Zahlreiche weitere Anleger suchen jetzt bei uns rechtlichen Rat, da selbst für das 6-Milliarden-Euro-Schwergewicht CS Euroreal am 18. Mai 2012 die Abwicklung droht. Hahn Rechtsanwälte war die erste Kanzlei, die für eine Anlegerin, die Anteile eines offenen Immobilienfonds erworben hatte, vor Gericht einen günstigen Vergleich erzielen konnte. Dies hat sich auch in der Folgezeit als sinnvoller Weg erwiesen. Denn eine Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, wie sie von manchen Kanzleien vollmundig versprochen wird, ist stark vom Einzelfall abhängig. Hinzukommt, dass bei offenen Immobilienfonds für eine fahrlässige Pflichtverletzung bis zum 04.08.2009 die dreijährige Verjährung gemäß § 37 a WpHG a.F. greift, da es sich um Wertpapiere handelt. Daher ist eine sorgfältige fachanwaltliche Prüfung eventueller Ansprüche notwendig.
Offene Immobilienfonds: Dritter Dachfonds wird liquidiert
Der DJE Real Estate (ISIN: LU0188853955) der Dr. Jens Erhardt Gruppe befindet sich seit 28. Dezember in Liquidation. Damit wird bereits der dritte Dachfonds liquidiert, der überwiegend in offene Immobilienfonds als Zielfonds investiert ist. Den Anlegern vermitteln diese Dachfonds ein trügerisches Gefühl von Sicherheit. So wurde die Streuung in verschiedene Fonds auch beim DJE Real Estate zum Bumerang, weil einige offene Immobilienfonds als gewählte Zielfonds keine Anteile mehr zurücknahmen bzw. sich bereits in Abwicklung befinden. „Fatal für die 10.000 Anleger“, so Fachanwalt Peter Hahn. „Die Dachfonds haben sich damit als Fehlkonstruktion erwiesen.“
Weitere Informationen ...
LV-Fonds BAC Life: Schadensersatzklage eingereicht
Schadensersatz in Höhe von 36.141,88 Euro macht hrp beim Landgericht Bremen für einen Anleger des Lebensversicherungsfonds BAC Life Trust 11 geltend. Hrp hat bereits eine erste Klage gegen die Sparkasse Bremen eingereicht. Nach dem Vortrag von hrp hat die Sparkasse den Anleger weder über die Rückvergütung (sog. Kick-Backs) noch über mögliche Risiken aufgeklärt.
Fremdfinanzierte Renten: Pilotklagen gegen Rentenversicherer
Rentenmodelle, die in den vergangenen 20 Jahren unter Bezeichnungen wie „Schnee-Rente“, „Rentaplan“ sowie „SpaRenta“ angeboten wurden, haben sich als Verlustbringer erwiesen. Deshalb hat hrp Ende 2011 mehrere Klagen im Zusammenhang mit diesen fremdfinanzierten Renten eingereicht. Und zwar nicht nur gegen die Berater bzw. Beratungsunternehmen und die Lebensversicherungsgesellschaften, sondern auch gegen die Rentenversicherungsunternehmen, weil sie nach Auffassung von hrp ebenfalls unzureichend über die Risiken aufgeklärt haben. Damit könnten sich für Anleger neue Schadensersatzchancen eröffnen.
Weitere Informationen ...
BVerfG: Bestätigt Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
Jetzt hat auch das Bundesverfassungsgericht die Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestätigt bzw. darin keinen Grundrechtsverstoß gesehen. Die Rechtsprechung, wonach Banken ihren Kunden offenlegen müssen, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen – sogenannte Kick-Backs – erhalten, verstößt nach einem aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht gegen das Grundrecht der Banken auf freie Berufsausübung. Das Gericht hat mit dem vorgenannten Beschluss vom 08.12.2011 – 1BvR 2514/11 - die Verfassungsbeschwerde der Commerzbank AG nicht zur Entscheidung angenommen.
Weitere Informationen ...
Die nächste Ausgabe von hrp aktuell erscheint am 29. Februar 2012.
| Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft | |||
| Marcusallee 38 28359 Bremen Telefon: 0421 / 246850 Telefax: 0421 / 2468511 info@hahn-rechtsanwaelte.de www.hahn-rechtsanwaelte.de |
Am Kaiserkai 10 20457 Hamburg Telefon: 040 / 367987 Telefax: 040 / 365681 |
Königstr. 26 70173 Stuttgart Telefon: 0711 / 18567500 Telefax: 0711 / 1856749500 | |
Impressum
Herausgeber: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft, Bremen / Hamburg / Stuttgart
Redaktion: Dr. Petra Brockmann (verantwortlich), Peter Hahn
Newsletter abmelden
Wenn Sie diesen Newsletter nicht mehr beziehen möchten klicken Sie bitte auf den folgenden Link: http://www.ra-hahn-mcl.de/hrp-aktuell.php
und geben folgende ID zur Abmeldung ein: [!--unsubscribeid--]
Januar 2012 - 01/2012